Kosten
Die Kosten für homöopathische Leistungen werden von einigen gesetzlichen Krankenversicherungen und in der Regel von den privaten Krankenversicherungen übernommen.
Weitere Informationen darüber und eine aktuelle Liste der Krankenkassen, die diese Leistung anbieten, finden Sie auf der Homepage des DZVhÄ:
https://www.managementgesellschaft-dzvhae.de/selektivvertraege-homoeopathie-vertragsteilnehmer/.
Ab 1.1.2027 werden die Kosten aufgrund des neuen GKV-Spargesetztes von den gesetzlichen Kassen leider nicht mehr übernommen.
Wir können dennoch weiter die üblichen Kassenleistungen erbringen, müssen ab 1.1.27 aber die homöopathischen Behandlungen gesondert in Rechnung stellen.
Die Behandlungskosten für Privatpatienten richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).